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Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und die Nationale Energieverwaltung haben gemeinsam die „Mitteilung zur geordneten Förderung der Entwicklung von Direktanschlüssen für Ökostrom“ herausgegeben.

Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und die Nationale Energieverwaltung haben gemeinsam die „Mitteilung zur geordneten Förderung der Entwicklung von Direktanschlüssen für Ökostrom“ herausgegeben.

June 06,2025

Am 30. Mai veröffentlichten die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und die Nationale Energieverwaltung gemeinsam die „Mitteilung zur geordneten Förderung der Entwicklung von Direktanschlüssen für Ökostrom“. Darin wurde erstmals der regulatorische Rahmen für Direktanschlüsse für Ökostrom, ein neues Modell für die Versorgung und Nutzung neuer Energien, auf nationaler Ebene klargestellt. Ziel ist es, den lokalen Verbrauch neuer Energien zu fördern und den Bedarf der Unternehmen an Ökostrom zu decken. Die Gewährleistung von Energiesicherheit, Wirtschaftlichkeit, Sauberkeit und nachhaltiger Versorgung ist für ein stabiles Wirtschaftswachstum und eine qualitativ hochwertige Entwicklung von großer Bedeutung.

Nationale Entwicklungs- und Reformkommission Nationale Energieverwaltung

Hinweis zu Fragen der ordnungsgemäßen Förderung der Entwicklung von Direktverbindungen für Ökostrom

Entwicklung und Reform Energie [2025] Nr. 650

An die Entwicklungs- und Reformkommissionen und Energieämter aller Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte sowie an das Produktions- und Baukorps von Xinjiang, das Stadtverwaltungskomitee der Stadt Beijing, das Industrie- und Informationstechnologiebüro der Stadt Tianjin, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie der Provinz Liaoning, die Kommission für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Shanghai, die Kommission für Wirtschaft und Informationstechnologie der Stadt Chongqing, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie der Provinz Gansu, alle entsandten Büros der Nationalen Energieverwaltung, der State Grid Corporation of China, der China Southern Power Grid Co., Ltd. und der relevanten Zentralunternehmen:

Diese Bekanntmachung wurde im Einklang mit dem Energiegesetz der Volksrepublik China und anderen relevanten Gesetzen und Vorschriften verfasst, um den Geist der dritten Plenarsitzung des 20. Zentralkomitees der KPCh und die Beschlüsse und Vereinbarungen des Zentralkomitees der KPCh und des Staatsrats zur Verbesserung der Richtlinien und Maßnahmen zur Aufnahme und Regulierung neuer Energien umzusetzen, innovative Entwicklungsmodelle für die Integration von Produktion und Verbrauch neuer Energien zu erkunden, die Aufnahme neuer Energien in der Nähe zu fördern und den Bedarf der Unternehmen an grüner Energie besser zu decken.

I. Allgemeine Anforderungen

(I) Anwendungsbereich. Der in diesem Artikel erwähnte Direktanschluss für Ökostrom bezeichnet die Art und Weise, wie neue Energiequellen wie Windkraft, Solarenergie und Biomassekraftwerke nicht direkt an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Ökostrom wird über eine Direktleitung an einen einzelnen Stromverbraucher geliefert, wodurch eine eindeutige physische Rückverfolgbarkeit des gelieferten Stroms gewährleistet ist. Eine Direktleitung ist eine dedizierte Stromleitung, die Stromquelle und Stromverbraucher direkt verbindet. Je nachdem, ob der Verbraucher an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, wird zwischen netzgekoppelten und netzunabhängigen Anlagen unterschieden. Netzgekoppelte Projekte sind vollständig an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und bilden eine klare physische Schnittstelle und Verantwortungsschnittstelle zum öffentlichen Stromnetz. Der Anschluss an die Grundstücksgrenze zwischen Nutzer und öffentlichem Stromnetz erfolgt auf der Nutzerseite. Handelt es sich bei der direkt angeschlossenen Stromquelle um dezentrale Photovoltaik, erfolgt die Umsetzung gemäß den „Managementmaßnahmen für die Entwicklung und den Bau dezentraler Photovoltaik-Stromerzeugung“ und anderen Richtlinien. Für die direkte Versorgung mehrerer Verbraucher mit Ökostrom über Direktverbindungsleitungen werden die spezifischen Maßnahmen von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und der Nationalen Energieverwaltung gesondert festgelegt.

(II) Entwicklungsziele. Das Projekt für den direkten Anschluss an Ökostrom zielt darauf ab, den Bedarf von Unternehmen an Ökostrom zu decken und den lokalen Verbrauch erneuerbarer Energien zu steigern. Es wird nach den Grundsätzen der Sicherheit, Umweltfreundlichkeit, Gleichberechtigung und Lastengleichheit errichtet und betrieben und trägt die Verantwortung für Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung fair und angemessen.

II. Stärkung der Planungsleitlinien

(III) Standardisierung der Projektentwicklung. Neue Verbraucher können mit neuen Energieprojekten ausgestattet werden. Bestehende Verbraucher können direkt an Ökostrom angeschlossen werden, sofern bestehende Kohle- und Gaskraftwerke die Fördermittel für erneuerbare Energien vollständig zurückgezahlt haben. Durch die Reduzierung der Leistung der Kraftwerke kann die Substitution durch saubere Energie erreicht werden. Exportorientierte Unternehmen mit strikten CO2-Reduktionsanforderungen können die Entwicklung von Direktanschlüssen für Ökostrom für bestehende Verbraucher durch die Nutzung umliegender neuer Energiequellen prüfen. Neue Energieprojekte, deren Netzanschluss noch nicht begonnen hat oder die aufgrund von Einschränkungen beim Energieverbrauch nicht ans Netz angeschlossen werden können, werden unterstützt. Nach Abschluss der entsprechenden Umstellungsverfahren wird der Direktanschluss an Ökostrom realisiert.

(IV) Planung und Koordination verstärken. Die Energiebehörden der Provinzen sollten die Gesamtplanung von Ökostrom-Direktanschlussprojekten verstärken, um eine geordnete Entwicklung des Ökostrom-Direktanschlussmodells zu gewährleisten. Der Umfang der Wind- und Solarstromerzeugung des Projekts ist in den von den Energiebehörden der Provinzen erstellten Entwicklungs- und Bauplan für die neue Energieerzeugung zu berücksichtigen. Der Umfang der Stromlast ist entsprechend zu berücksichtigen und zu unterstützen. Direktanschlussleitungen und Zugangssysteme sind entsprechend der Spannungsebene in die Energie-, Strom- und Flächenplanung der Provinz oder Stadt aufzunehmen und gemäß den „Genehmigungs- und Anmeldemaßnahmen für Unternehmensinvestitionsprojekte“ und anderen Vorschriften zu dokumentieren. Direktanschlussleitungen sollten die Anzahl der Kreuzungen minimieren, und falls Kreuzungen erforderlich sind, sind Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Das Projekt sollte einen integrierten Plan erstellen, der Stromquellen, Lasten, Direktanschlussleitungen und Zugangssysteme umfasst und spezielle Kapitel zur Bewertung von Systemrisiken, Stromsicherheit, Stromqualität usw. enthält und spezifische technische Maßnahmen vorschlägt. Die Zugangsspannung des Projekts darf 220 (330) kV nicht überschreiten. Ist ein Zugang zu 220 (330) kV erforderlich, organisieren die Energiebehörden der Provinzen Stromnetzunternehmen, Projekteinheiten usw., die in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Nationalen Energieverwaltung spezielle Bewertungen der Sicherheitsrisiken des Stromnetzes durchführen, um einen sicheren und stabilen Betrieb des Stromnetzes zu gewährleisten. Projekte sollten gemäß dem integrierten Plan einheitlich konstruiert und gleichzeitig in Betrieb genommen werden.

(V) Förderung von Modellinnovationen. Grundsätzlich ist der Verbraucher die Hauptverantwortliche für Projekte zur direkten Anbindung an Ökostrom. Alle Arten von Unternehmen, einschließlich privater Unternehmen (ausgenommen Stromnetzbetreiber), können in Projekte zur direkten Anbindung an Ökostrom investieren. Die Investition in die Stromlieferung kann vom Verbraucher, dem Stromerzeugungsunternehmen oder einem von beiden Parteien gegründeten Joint Venture getätigt werden. Die Investition in die direkte Anbindungsleitung sollte grundsätzlich vom Verbraucher und dem Stromlieferanten getätigt werden. Handelt es sich bei Stromlieferant und Verbraucher nicht um dieselbe Investitionseinheit, sollte ein mehrjähriger Stromabnahmevertrag oder ein Energiemanagementvertrag abgeschlossen werden. Darüber hinaus sollte eine Vereinbarung über Fragen wie den Bau der Anlage, die Aufteilung der Eigentumsrechte, Betrieb und Wartung, die Disposition und den Betrieb, die Abwicklungsbeziehungen und die Haftung bei Vertragsbruch unterzeichnet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind Projekte zur Stromerzeugung im Rahmen des Projekts von der Genehmigungspflicht befreit.

(VI) Sorgen Sie für eine gute Abstimmung von Energiequellen und Lasten. Netzgekoppelte Projekte sollten die Art und die installierte Leistung neuer Energiequellen nach dem Prinzip der „Quellenbestimmung anhand der Lasten“ wissenschaftlich ermitteln. In Gebieten mit kontinuierlichem Spotmarktbetrieb kann ein Modell der Eigenerzeugung und Eigennutzung umgesetzt werden, wobei überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird; in Gebieten ohne kontinuierlichen Spotmarktbetrieb ist eine Rückspeisung ins öffentliche Netz nicht zulässig. Der Anteil der Eigenerzeugung und Eigennutzung neuer Energien an der gesamten verfügbaren Stromerzeugung sollte mindestens 60 % und der Anteil am gesamten Stromverbrauch mindestens 30 % betragen. Der Anteil der Eigenerzeugung und Eigennutzung sollte kontinuierlich verbessert werden und bis 2030 mindestens 35 % erreichen. Die Obergrenze des Anteils des netzgekoppelten Stroms an der gesamten verfügbaren Stromerzeugung wird von den Energiebehörden der Provinzen anhand der tatsächlichen Gegebenheiten festgelegt und liegt in der Regel unter 20 %. Lokale Regierungen können sinnvollerweise neue Energienutzungsziele auf der Grundlage von Informationen wie Eigenerzeugung und Eigenverbrauch, dem Anteil an netzgekoppelter Elektrizität, der Anpassung von Quelle und Last sowie den Regulierungsmöglichkeiten im Projektbauplan festlegen.

3. Stärkung des Betriebsmanagements

(VII) Stärkung des Sicherheitsmanagements. Projekte zur direkten Anbindung an Ökostrom sollten verschiedene Maßnahmen zum Sicherheitsmanagement der Produktion strikt umsetzen, um einen sicheren und stabilen Betrieb zu gewährleisten. Die Projekte sollten umgehend eine Risikokontrolle und die Untersuchung und Behandlung versteckter Gefahren durchführen, eingehende Bewertungen durchführen, projektinterne Geräteausfälle und verschiedene Sicherheitsrisiken umgehend beseitigen und die Zuverlässigkeit kontinuierlich verbessern.

(VIII) Sicherstellung des Netzzugangs. Das Projekt muss mit normgerechten Sekundärsystemen wie Relaisschutz, Sicherheits- und Stabilitätskontrolleinrichtungen sowie Kommunikationseinrichtungen ausgestattet sein. Die netzbezogene Leistung der internen Anlagen muss den einschlägigen Normen entsprechen, um den sicheren und stabilen Netzbetrieb nicht durch eigene Einflüsse zu beeinträchtigen. Die Fertigstellungsabnahme muss fristgerecht organisiert und der Fertigstellungsabnahmebericht den Energiebehörden der Provinzen und den zuständigen Behörden der Nationalen Energieverwaltung vorgelegt werden. Netzbetreiber müssen Projekten, die die Netzanschlussbedingungen erfüllen, fair und diskriminierungsfrei Netzzugangsdienste gewähren.

(IX) Ausbau des Dispatching- und Betriebsmanagements. Projekte zur direkten Anbindung an Ökostrom sollten eine koordinierte Optimierung der internen Ressourcen erreichen. Die gesamte und interne Stromversorgung des netzgekoppelten Projekts wird von der zuständigen Dispatching-Agentur entsprechend der Anschlussspannung und der Kapazitätsskala gesteuert und entsprechend der bereitgestellten Leistungskategorie an das neue Lastmanagementsystem oder das Dispatching-Automatisierungssystem angeschlossen. Außer in Notfällen, die den sicheren und stabilen Betrieb des öffentlichen Netzes beeinträchtigen, erstellt die Dispatching-Agentur einen Dispatching-Plan entsprechend der vom Projekt unabhängig festgelegten Stromerzeugungs- und -verbrauchskurve. Die internen Ressourcen des Projekts müssen beobachtbar, messbar, anpassbar und steuerbar sein. Relevante Informationen müssen der Dispatching-Agentur gemäß den „Richtlinien zum Netzbetrieb“ und anderen Dokumenten zur Verfügung gestellt werden. Alle Geschäftssysteme des Projekts müssen die „Sicherheitsvorschriften für Stromüberwachungssysteme“ strikt umsetzen, Netzsicherheitsüberwachung, Isolationsvorrichtungen und andere Netzsicherheitseinrichtungen installieren, sich bei der zuständigen Dispatching-Agentur nach Bedarf melden und der technischen Überwachung durch die Dispatching-Agentur zustimmen.

(X) Klärung der Zuständigkeitsbereiche. Das Projekt zur direkten Anbindung an das öffentliche Stromnetz und das netzgekoppelte Ökostromnetz bilden aufgrund der Eigentumsabgrenzung eine klare und eindeutige Sicherheitsverantwortung. Beide Projektpartner übernehmen innerhalb dieser Sicherheitsverantwortung die entsprechenden Verantwortungen für das Risikomanagement und die Kontrolle der Stromsicherheit. Das Projekt muss Faktoren wie Eigenerzeugung und Lastcharakteristik, Ausgleichskapazität, wirtschaftlichen Nutzen und den Austausch von Strom mit dem öffentlichen Stromnetz umfassend berücksichtigen, die Netzanschlusskapazität eigenständig und angemessen deklarieren und mit dem Netzbetreiber die Lieferverantwortung und die Kosten über die Netzanschlusskapazität hinaus festlegen. Der Netzbetreiber erfüllt seine Lieferverantwortung gemäß der deklarierten Kapazität des Projekts und den entsprechenden Vereinbarungen. Das Projekt muss die Eigenerzeugung und -last so anpassen, dass der Austausch von Strom zwischen dem Projekt und dem öffentlichen Stromnetz die deklarierte Kapazität nicht überschreitet, und trägt die Verantwortung für selbst verursachte Versorgungsunterbrechungen.

(XI) Förderung der Verbesserung der Systemfreundlichkeit. Netzgekoppelte Ökostrom-Direktanschlussprojekte sollten ihre Flexibilität und Anpassungsfähigkeit durch eine sinnvolle Konfiguration der Energiespeicherung und die Nutzung des Potenzials zur flexiblen Lastanpassung voll ausschöpfen, um den Systemanpassungsdruck so weit wie möglich zu reduzieren. Der Projektplan sollte die maximale Spitzenlastdifferenz der Projektlast angemessen festlegen, und die Spitzenlastdifferenz des zwischen dem Projekt und dem öffentlichen Stromnetz ausgetauschten Stroms sollte den geplanten Wert des Projekts nicht überschreiten. In Zeiten des zunehmenden Energieverbrauchs sollte das Projekt keinen Strom in das öffentliche Stromnetz zurückspeisen. Das Projekt sollte Blindleistung und Stromqualität gemäß den einschlägigen Managementanforderungen und technischen Standards steuern.

4. Handels- und Preismechanismus

12. Teilnahme am Gesamtmarkt. Netzgekoppelte Ökostrom-Direktanschlussprojekte genießen den gleichen Marktstatus und werden gemäß den Grundregeln für die Strommarktregistrierung registriert. Sie nehmen grundsätzlich als Ganzes am Strommarktgeschäft teil, richten ihre Produktion nach den Markttransaktionsergebnissen aus und rechnen entsprechend der Austauschleistung mit dem öffentlichen Stromnetz ab. Die Projektlast darf nicht vom Stromnetzbetreiber erworben werden. Handelt es sich bei Projektstromquelle und -last nicht um dieselbe Investitionseinheit, können sie auch separat registriert werden und gemeinsam am Strommarktgeschäft teilnehmen.

(XIII) Angemessene Zahlung der entsprechenden Gebühren. Projekte zur direkten Anbindung von Ökostrom müssen Übertragungs- und Verteilungsgebühren, Netzbetriebsgebühren, politische Quersubventionen, staatliche Zuschüsse und Zuschläge gemäß den einschlägigen Vorschriften der Preis- und Finanzbehörden des Staatsrats zahlen. Lokale Regierungen dürfen die entsprechenden Gebühren nicht entgegen den nationalen Vorschriften kürzen oder erlassen.

(XIV) Standardisierung der Messung und Abrechnung. Bei Projekten zur direkten Netzanbindung von Ökostrom wird der Projektzugangspunkt als Referenzpunkt für Messung und Abrechnung verwendet und die Stromkosten werden mit dem gesamten öffentlichen Stromnetz abgerechnet. Das Projekt muss die Voraussetzungen für eine getrennte Messung erfüllen und an den Punkten der Eigenstromerzeugung, des betrieblichen Stromverbrauchs, der Eigenerzeugung und -nutzung sowie der Energiespeicherung normgerechte und von den zuständigen Behörden zugelassene Zweiwege-Messgeräte installieren. Das Umgehen der installierten Strommessgeräte beim Stromverbrauch ist verboten. Stammen Stromquelle und Verbraucher des Projekts nicht aus demselben Investitionsunternehmen, werden das Transaktionsvolumen und das netzgebundene Volumen zwischen den beiden Parteien gemäß den geltenden Bestimmungen für Ökostromzertifikate und Ökostromtransaktionen abgewickelt.

V. Stärkung der organisatorischen Unterstützung

Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission und die Nationale Energieverwaltung sollen die Steuerung des Ökostrom-Direktanschlussmodells verstärken, die Ergebnisse zeitnah auswerten, einen reibungslosen Ablauf der Arbeiten sicherstellen und die Forschung zur Direktanbindung anderer Ökostromquellen intensivieren. Die zuständigen Behörden der Nationalen Energieverwaltung sollen die Aufsicht verstärken, den Projektbau und die Umsetzung der Richtlinien in ihren Zuständigkeitsbereichen zeitnah verfolgen und überwachen und alle Beteiligten aktiv dazu ermutigen, den Bau und Betrieb der Projekte anforderungsgerecht durchzuführen. Die Energiebehörden der Provinzen sollen die spezifischen Anforderungen wie Entfernung zum lokalen Verbrauch, Anteil netzgekoppelten Stroms und Ausspeisemechanismus anhand der tatsächlichen Stromangebots- und -nachfragesituation sowie der Verbrauchsbedingungen der Provinz weiter präzisieren, das Projekt wissenschaftlich und angemessen evaluieren und große Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Betrieb und dem Planungsplan sowie einen nicht den Erwartungen entsprechenden Verbrauch neuer Energie vermeiden. Die Anforderungen lokaler Ökostrom-Direktanschlussprojekte sollen organisiert und geordnet, bei privaten Unternehmen aktiv beworben und privates Kapital bei Investitionen und Bauvorhaben unterstützt werden. Das Projektmanagement und die Betriebsüberwachung müssen gut durchgeführt werden, qualifizierte Drittinstitute müssen für die Programmprüfungen eingebunden werden, die Meinungen der Stromnetzbetreiber und der zuständigen Behörden der Nationalen Energieverwaltung müssen berücksichtigt werden, und die geordnete Entwicklung des Direktanschlussmodells für Ökostrom muss gefördert werden. Die Stromnetzbetreiber und Strommarktbetreiber müssen die Anforderungen der Bekanntmachung umsetzen und die technischen Supportkapazitäten und Servicelevel für den Projektzugang zum Stromnetz und die Teilnahme an Strommarkttransaktionen kontinuierlich verbessern.

Nationale Entwicklungs- und Reformkommission Nationale Energieverwaltung

21. Mai 2025

Quelle: Nationale Entwicklungs- und Reformkommission

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